Agenturen und Pressestellen

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British Newsflash Magazine est. 1986
British Newsflash Magazine est. 1986 erscheint seit 1986 als internationales Reise- und Nachrichten-Magazine für internationale und multinationale Völkerverständigung. Neben Artikeln und Beiträgen eigener Autoren und Gast-Autoren veröffentlicht das Magazin auch Beiträge in deutscher, englischer und französischer Sprache von Agenturen, Nachrichten-Agenturen, Pressestellen, Presse- und Informations-Ämter und Behörden.
Gründer, Verleger und Herausgeber von British Newsflash Magazine ist der multinationale (tunesisch, französisch, deutsch und weitere) Journalist, Autor, Schriftsteller, Buch-Autor, Radio- und Fernseh-Produzent, Medien-Produzent Andreas Klamm, bekannt auch als Andreas Klamm-Sabaot, dessen Großvater ein Französischer Offizier der regulären Französischen Armee war und im Zweiten Weltkrieg für Frankreich kämpfte.
Kennzeichnungen, Kennungen, Kürzel, Bedeutung und Erklärung
pmd – Pressemitteilung / Presse Medien Dienst
mediap – mediap steht für eine Abkürzung, die für media pool steht und in deutscher Sprache Medien-Pool bedeutet. In der Regel handelt es sich bei Artikeln, Beiträgen und Veröffentlichungen, die mit mediap gekennzeichnet sind um Beiträge, die von PRESSESTELLEN stammen und die redaktionell bearbeitet wurden.
mediap / amo – mediap steht für die Abkürzung Medien-Pool und das zweite Kürzel amo (ein exemplarisches Bespiel) steht für das Kürzel des Autors oder der Autorin und damit für das Kürzel eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin einer Pressestelle der Stadtverwaltung, Kommunalverwaltung, Presse-Stellen von Parteien, Firmen, Behörden, Vereine, Vereinigungen oder auch der Bundesregierung in Berlin, Deutschland.
oterapro – Radio, Fernsehen, Nachrichten, Medien und Informationen, multinationale und internationale Nachrichten-Agentur, www.oterapro.org
oterapro photo – Radio, Fernsehen, Nachrichten, Medien und Informationen, multinationale undinternationale Nachrichten-Agentur, Foto- Film- Audio- und Video-Dienste, http://www.oterapro-network.de und https://oteraprophoto.wordpress.com.
onpra – Nachrichtenagentur in Deutschland, nur ausgewählte Fotos, Artikel und Beiträge, http://www.onpra.de
Fotos und Videos: Die Fotos und Video werden mit Namen und Kennungen der Agenturen, Nachrichtenagenturen, Pressestellen oder der Fotografen, Fotojournalisten direkt gekennzeichnet oder mit der Kürzeln. Ein Beispiel: „Menschen fordern Grundeinkommen in Deutschland“. Foto: and. Das Kürzel and wird seit 1984 in Tageszeitungen, Online-Medien und Veröffentlichungen im Internet von Andreas Klamm, Journalist, Autor, Schriftsteller, Buch-Autor von 12 veröffentlichten Büchern genutzt. Vergleiche auch Archiv der Tageszeitung TAGESPOST Speyer (am Rhein), http://www.tagespost-speyer.de
Beiträge von Autoren, Gast-Autoren und Gast-Beiträge
Die Meinungen, Kommentare und Beiträge von Autoren, Gast-Autoren und alle weiteren, sonstigen Gast-Beiträge müssen nicht der Meinung der Redaktion entsprechen. Da Zensur in allen Formen auf der Grundlage der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte VERBOTEN ist, zensiert die Redaktion von British Newsflash Magazine est. 1986 und der Redaktionsverbund NICHT.
Namensbeiträge und Autoren-Beiträge
Von Tina Green oder
Artikel wurde veröffentlicht. Tina Green
Bei Artikeln, Veröffentlichungen und Beiträgen die mit – im Beispiel – mit Namen von Autoren und Autorinnen, „von Tina Green“ oder Artikel, Beitrag, Veröffentlichung. Tina Green veröffentlicht wurden, handelt es sich um Namensbeiträge und Autoren-Beiträgen, bei denen das Copyright bei British Newsflash Magazine und beim AUTOR oder der Autorin des Beitrages liegt. Da British Newsflash Magazine seit 1986 grundsätzlich die Autoren und Autorinnen nicht verpflichtet exclusiv für British Newsflash Magazine zu schreiben und zu veröffentlichen können die namentlich, gekennzeichneten Beiträge von Autoren und Autorinnen in allen weiteren multinationalen und nationalen Medien in der Welt weltweit in allen Sprachen erscheinen und veröffentlicht werden.
 
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, United Nations
Artikel 18 (Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit)
Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.
Artikel 19 (Meinungs- und Informationsfreiheit)
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Quelle: www.un.org
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